Liebe Ballettfreunde,

bitte beachtet die folgenden Corona Bestimmungen der Stadthalle Röthenbach / Pegnitz.

Zutritt erhalten ausschließlich Personen die den Anforderungen gerecht werden. Wir werden keine Ausnahmen dulden und nicht am Einlass diskutieren. Bitte teilt diese Informationen mit allen Eltern, Trainern, Teilnehmern und sonstigen Besuchern, die mit Euch anreisen werden.

Link zur Info page: https://www.karl-diehl-halle.de/de/besucherservice/corona/

 


Quick facts:

Für den Besuch in der Karl-Diehl-Halle benötigen Sie

– den Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung
– oder den Nachweis einer vollständigen Genesung nach einer Corona-Infektion
– und zusätzlich einen negativen Schnelltest (max. 24 Stunden alt).

Der entsprechende Nachweis ist  zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument am Eingang vorzuzeigen.

Für diese Personengruppen entfällt die Testpflicht:

– Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Es genügt ein Ausweisdokument als Altersnachweis.
– Schülerinnen und Schüler bis zum 14. Lebensjahr, die regelmäßig im Rahmen ihres Schulbesuchs getestet werden. Als Nachweis
  genügt die Vorlage eines Schulausweises. Noch nicht eingeschulte Kinder sind ebenfalls von der Testpflicht befreit.
– Geimpfte Personen, die zusätzlich eine weitere Auffrischungsimpfung, die sog. „Booster-Impfung“ erhalten oder nach ihrer vollständigen
  Immunisierung eine Infektion mit dem Corona-Virus überstanden haben.

Für Jugendliche ab 14 Jahren gilt grundsätzlich die 2G-Plus-Regelung. Sie müssen also vollständig geimpft oder genesen sein. Schüler*innen mit Schulausweis gelten als getestet.

Zusätzlich gilt in der Karl-Diehl-Halle eine generelle FFP2-Maskenpflicht. Für Kinder unter 6 Jahren entfällt die Maskenpflicht, zwischen dem 6. und 16. Lebensjahr genügt das Tragen einer medizinischen Maske.

 

→ Link zu den Teststationen in der näheren Umgebung: Teststationen

 

Bitte beachtet auch die Hinweise hier:

Wir sehen uns in der Stadthalle!

Das APPLAUS-Team